Pauschalbeiträge für freiwillig krankenversicherte Minijobber

Das Bundessozialgericht hat durch Urteil vom 25. Januar 2006 – B 12 KR 27/04 R – entschieden, dass auch für einen Arbeitnehmer, der in der Hauptbeschäftigung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist und der daneben eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, in Bezug auf die geringfügige Beschäftigung Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen sind.