EU-Dienstleistungsrichtlinie

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist erfreut über erste Durchbrüche bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Ein Ergebnis der bisherigen Ausschussberatungen im Europäischen Parlament ist die Aufweichung der Bestimmungen zum Herkunftslandsprinzip. Mit dem Herkunftslandsprinzip war geplant, dass der Dienstleistungserbringer nur den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er seinen Sitz hat, also des Herkunftslandes, unterliegt. D.h. konkret Dienstleister aus anderen EU-Mitgliedsstaaten hätten in Deutschland ihre Leistungen anbieten können und sich dabei ausschließlich an die Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes und nicht mehr die im Inland geltenden Qualitäts- und Sozialstandards halten müssen. Diese zunächst geplanten Bestimmungen wurden nunmehr deutlich aufgeweicht.
Im Europäischen Parlament sind die Ausnahmetatbestände für die audiovisuellen Medien und die Kultur noch in der Diskussion.
Der Deutsche Kulturrat fordert eine Ausnahmeregelung für den Kunst-, Kultur- und Medienbereich einschließlich des Films sowie der kollektiven Verwertung von Urheberrechten.