Fahrtenbuch

Wahrscheinlich wird das Ende Dezember vom Kabinett beschlossene Gesetz rückwirkend zum 1.1.06 in Kraft treten. Dann können Privatfahrten bei einem BetriebsKFZ nur dann nach der 1%- Regelung verbucht werden, wenn das KFZ nicht mehr nur 10 %, sondern 50% beruflich genutzt wird. Das muss mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Dann aber ist die 1%-Regelung sinnlos, weil mann dann eh besser nach tatsächlichen Kosten abrechnet. Der Tipp des Autors Stefan Kuntz ist aber nach wie vor, bei preiswerten, gebrauchten KFZ mit der KM-Pauschale abzurechnen.
(aus OFF-Informationen des BUFT Nr. 57)