„Geeignete“ Bereifung

Ab 1.7. 2006 muss ein Autofahrer „geeignete“ Bereifung haben. Bei Zuwiderhandlung gibts Bußgeld. Versicherungsrechtlich bedeutet das, dass die KFZ-Versicherungen dem Autofahrer schon ab 1.1.06 leichter eine Teilschuld zumessen und ihn zurückstufen können, wenn er bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist.
(aus rat fuer kuenstlerinnen 27 NEWSLETTER, info@kuenstlerrat.de)