Urheberrechte an Theatern

In Folge des Streits um die "WEBER"-Inszenierung in Dresden haben Bühnenverein und der Verband der Dt. Bühnen- und Medienverlage neue Rahmenbedingungen für die Vergabe von Aufführungsrechten festgelegt. Danach muss über das Einfügen von Fremdtexten der Verlag informiert werden. Erlaubt ist neuerdings u.a. die nicht-kommerzielle Werbung mit einer Videoaufzeichnung im Internet.
(aus Off-Informationen Nr. 56 des BUFT)