Ich-AG:
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") zu einer einheitlichen Gründungshilfe zusammenlegen. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert eine Zusammenfassung beider Instrumente, nennt das aber ehrlicherweise "Abschaffung der Ich-AG“. Für den neuen Zuschuss schlug die DIHK vor:
– Förderzeitraum maximal ein Jahr;
– Förderhöhe wie Arbeitslosengeld I, aber langsam abnehmend;
– Fördervoraussetzung: Vorlage eines Businessplans;
– Förderung darf keine Pflichtleistung mehr sein.
Die bisherige Ich-AG-Förderung ist bis zum 1.1.2006 befristet. Sollte der neue Bundestag nichts anderes beschließen, werden von diesem Zeitpunkt an keine neuen Ich-AG-Förderungen mehr bewilligt.
(aus Off-Informationen Nr. 56 des BUFT)