Bewirtung im Theater keine umsatzsteuerfreie Nebenleistung

Die Abgabe von Speisen und Getränken durch ein Theater gehört nicht zu dessen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfreien Umsätzen, wenn diese Leistungen "dazu bestimmt sind, dem Theater zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und in unmittelbarem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen ausgeführt werden". Steuerfreie Umsätze eines Theaters gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind typische Theaterleistungen einschließlich der üblicherweise damit verbundenen Nebenleistungen, aber nicht die Abgabe von Speisen und Getränken.
Die Abgabe von Speisen und Getränken in den Pausen ist im Rahmen einer Theatervorstellung nicht unerlässlich. Das Theater steht mit diesen Umsätzen im Wettbewerb mit anderen Gastronomieunternehmen, so dass die Steuerbefreiung ausgeschlossen ist. Das gilt nach Sicht des BFH auch, wenn die Abgabe nur an Theaterbesucher, gleichsam im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft erfolgt. BFH – Urteil vom 21.04.2005 – V R 6/03 Im vorliegenden Fall, in dem ein Theater 3,1 Millionen Euro Umsatz mit Theaterkarten und 240.000 Euro mit seiner Restauration gemacht hatte, sah der BFH den Umfang einer Nebenleistung überschritten und verurteilte das Theater zur Nachzahlung von Umsatzsteuer. Damit ist ein gegenteiliges, noch nicht rechtskräftiges Urteil aus Münster zwar noch nicht aufgehoben, hat aber wenig Aussicht auf Erfolg in der Revision.