Tanzplan Deutschland
Seit 2005 realisiert das NATIONALE PERFORMANCE NETZ (NPN) die Koproduktionsförderung, ein Projekt im Rahmen des “Tanzplan Deutschland”, finanziert von der Kulturstiftung des Bundes. Internationale und überregionale Koproduktionen im Bereich Tanz können durch das NPN gefördert werden. Der Zuschuss des NPN zu einer Koproduktion kann sich auf bis zu 50% des gesamten Produktionsetats belaufen. Die Frist für Projekte in 2006 ist der 15. Oktober 2005 (Poststempel).
Die Förderbedingungen sowie die Anträge sind im Internet: www.jointadventures.net/npn. Weitere Infos (aktuelle Broschüre, Antrag per Mail) unter Tel. 089 -7242515 bzw. unter pascal.czernik@jointadventures.net.
Neben der Koproduktionsförderung gibt es auch eine Gastspielförderung. Bundesdeutsche Tanz-Gastspiele werden von der Beauftragten der Bundesregierung und den Kultur- und Kunstministerien der Länder gefördert. Einladende Veranstalter können vom NPN einen prozentualen Zuschuss zu den Gastspielkosten beantragen. Die Antragsfristen der Gastspielförderung sind der 31. Januar und der 15. April des Jahres.