Geldauflagen und Bußgelder akquirieren
Trotz leerer Staatskassen weisen Gerichte und Staatsanwaltschaften gemeinnützigen Organisationen weiterhin hohe Geldauflagen zu. Im letzten Jahr haben Gerichte und Staatsanwaltschaften gemeinnützigen Einrichtungen Geldauflagen in Höhe von ca. 100 Millionen EUR zukommen lassen. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Fachinformationsdienstes Fundraising direkt hervor. Allein in NRW beliefen sich die in Ermittlungs- und Strafverfahren auferlegten Geldzahlungen auf 30 Millionen EUR.
Wer Kontakte zu Richterkreisen und Staatsanwälten hat oder die seiner Anwälte nutzen kann, hat schon einen Vorsprung in der Bußgeldakquise: Er weiß mehr über die Zielgruppe und hat ein Feingefühl dafür, wie sie denkt und reagiert. Kontakte für die Zuweisung von Geldauflagen: www.npo-info.de/download/?id=118&uid=10000916. Siehe auch: http://vereinsknowhow.de/kurzinfos/bussgeld.htm