ALG II

Arbeitlos Gemeldete sind für Vereine ein interessantes Arbeitskräftepotential. Recht undurchsichtig waren bisher die Regelungen dazu, in welchem Umfang Bezieher von Arbeitslosengeld-II Vergütungen erhalten können, ohne dass diese auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Mit dem "Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Freibetragsneuregelungsgesetz), das am 1.10.2005 in Kraft trat, wird das nun einfacher und transparenter gestaltet.
Insbesondere werden die bisherigen Abzugsbeträge für Steuer, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Riester-Beiträge durch einen pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro ersetzt. Dazu kommen anteilige Freibeträge für das Einkommen, das den Grundfreibetrag überschreitet.
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