Betriebskosten von Einrichtungen, deren Ziele im Bereich Kultur von allgemeinem europäischen Interesse oder Teil der Kulturpolitik der Europäischen Union sind
Gefördert werden Einrichtungen, die eine echte europäische Dimension aufweisen und Mitglieder, Partner oder Mitarbeiter aus mindestens sieben Ländern haben oder Maßnahmen in mindestens sieben verschiedenen Ländern durchführen. Sie müssen seit mindestens zwei Jahren bestehen.
Diese Förderung wird erstmals im offenen Wettbewerb vergeben. Für 2006 stehen 3.462.000 Euro zur Verfügung.
Der Höchstbetrag der einjährigen Finanzhilfe richtet sich nach der Höhe des Budgets des Antragstellers und kann bis zu 80 % betragen.
Der Aufruf wurde im Amtsblatt C 201 a, 18. August 2005 veröffentlicht.
Weitere Information im Kapitel Förderprogramme unter www.ccp-deutschland.de.
Einsendeschluss ist am 28. Oktober 2005