EU 1: Förderung von Städtepartnerschaften

Die Europäische Union fördert Veranstaltungen innerhalb von Städtepartnerschaften. Unterstützt werden zwei Arten von Maßnahmen: A) Bürgerbegegnungen im Rahmen neuer oder bestehender Partnerschaften, B) Konferenzen mit europäischer Themenstellung und Seminare zur Ausbildung der für Städtepartnerschaften verantwortlichen Personen. Bei Teil B können auch Verbände mitwirken. Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 5.000 und 50.000 EUR, dürfen aber nicht 50 % der gesamten förderfähigen Kosten übersteigen. Die Antragsfrist für Projekte, die zwischen 1. Oktober und 31. Dezember beginnen, endet am 1. Juni. Umfassende Informationen unter http://europa.eu.int/comm/towntwinning/new/new_de.html.