Neue Altersvorsorge: Rürup-Rente
Ab 2005 wird eine neue Form privater Altersvorsorge staatlich gefördert: Die nach dem Ökonom Bert Rürup benannte Rürup-Rente. Interessant, so die Stiftung Warentest (www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/test/1228548.html) , "vor allem für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind". Für diese ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit, Rentenbeiträge steuerlich geltend zu machen. Die Förderung erfolgt also über Steuerspar-Möglichkeiten: In 2005 können 60 Prozent der Vorsorge-Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Allerdings bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Euro (Ehepaare 24.000 Euro). Der Prozentsatz, der als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann, steigt jährlich um zwei Prozent (bis auf 100 Prozent in 2025 und auf höchstens 20.000/ 40.000 Euro). Die Auszahlungen aus der neuen privaten Versicherungen sind (wie alle Renten) künftig steuerpflichtig und "Hartz-IV-sicher". Sie gelten als nicht verwertbares Vermögen, weil sie frühestens ab dem 60. Lebensjahr (in monatlichen Raten) ausgezahlt werden. Die Verträge sind nicht beleihbar, nicht übertragbar oder verkaufbar. Und sie sind nicht vererbbar: Wie bei der gesetzlichen Rente kommt das Angesparte im Todesfall dem Kollektiv der Versicherten zugute.
(aus Off-Informationen des BUFT Nr. 53)