Verpflichtung zur Abgabe von elektronischer Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldung ab 2005

http:// Januar 2005 wird die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg Pflicht. Darauf weist das Bundesministerium der Finanzen in seinem Schreiben vom 29. November 2004 (IV A 6 – S 7340 – 37/04/IV C 5 – S 2377 – 24/04) hin.
Das gilt uneingeschränkt auch für Vereine. Für alle Anmeldungszeiträume nach dem 31.12.2004 muss für diese Steueranmeldungen das elektronische Verfahren ("Elster") benutzt werden. Bei monatlicher Abgabe also erstmals zum 10. Februar.
Die Steuerverwaltung stellt für die elektronische Abgabe der Steuererklärungen das kostenlose Programm ElsterFormular (www.elsterformular.de) zur Verfügung.
Zur Vermeidung von Härten kann das zuständige Finanzamt auf Antrag zulassen, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung in herkömmlicher Form – auf Papier oder per Telefax – abgegeben werden. Dem Antrag ist insbesondere dann zuzustimmen, wenn dem Unternehmer bzw. Arbeitgeber die Schaffung der technischen Voraussetzungen (d.h. PC und Internetzugang), die für die Übermittlung erforderlich sind, nicht zuzumuten ist.
Bis zum 31. März 2005 kann die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der Lohnsteuer-Anmeldung in herkömmlicher Form als entsprechender Antrag des Unternehmers bzw. Arbeitgebers angesehen werden. Eine förmliche Zustimmung des Finanzamts ist nicht erforderlich.
ElsterFormular 2004/2005 wird ab Mitte Januar 2005 unter www.elsterformular.de zum Download angeboten. Die CD-ROMs können ab Ende Januar gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden.
Empfehlung:
Machen Sie sich rechtzeitig mit der Software vertraut, damit es bei der ersten Anmeldung zu keinen Problemen kommt. Die Software, die die Steuerverwaltung zur Verfügung stellt, ist gut bedienbar, weil sie in den Eingabemasken die bekannten Formulare unterlegt. Auch gängige Buchhaltungsprogramme unterstützen mittlerweile meist das Elster-Verfahren.