Vereinsrecht: Nachweispflichten bei Geschäftsbesorgungsauftrag mit Vorstandmitglied

Beauftragt ein gemeinnütziger Verein seinen Präsidenten im Rahmen eines Vertrages mit der Organisation und Leitung der Pressearbeit, führen geleistete Zahlungen zu einer der Gemeinnützigkeit entgegenstehenden schädlichen Mittelverwendung, wenn der Nachweis unterbleibt, dass der Abschluss des Vertrages erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll war und welche konkrete Leistung entlohnt wurde.
Das Finanzgericht betont in seinem Urteil die Nachweispflichten des Vereins, insbesondere wenn es sich um höhere Vergütungen handelt.
Empfehlung:
Besonders wenn Leistungen von Vereinsmitgliedern oder Mitgliedern von Vereinsorganen vergütet werden sollen, sollte in einem schriftlichen Vertrag Art, Umfang und Inhalt der Leistung möglichst genau definiert werden. Die Höhe der Vergütung muss einem Drittvergleich standhalten. Sie darf also nicht höher sein als bei vergleichbaren Anbietern auf dem Markt.
FG München – 4.05.2004 – 7 V 5137/03
Volltext im Pay-Bereich unter: http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/steuer/abo/0571.htm
(aus Nonprofit-Management – Newsletter 22/2004)