Regisseure und Dirigenten sind nach § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer nicht befreit
Die Leistungen von (Theater-)Regisseuren und Dirigenten sind nicht mit denen der Theater, Orchester, Kammermusikensembles und Chöre vergleichbar und deshalb – auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 23.10.2003 (Rs C-235/00) – nicht nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Nach § 4 Abs. 20 des Umsatzsteuergesetzes sind die Umsätze von Theatern, Orchestern, Kammermusikensembles, Chören, Museen und weiterer Einrichtungen der öffentlichen Hand umsatzsteuerbefreit. Das gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen.
FinMin Niedersachsen – 5.02.2004 – S 7177 – 54 – 32
Volltext im Pay-Bereich unter: www.vereinsknowhow.de/rechtspr/steuer/abo/0551.htm.
(aus Nonprofit-Management-Newsletter – Ausgabe 16/2004)