Übergangsfrist für Angaben auf Rechnungen abgelaufen

Zum 1.1.2004 gab es eine Reihe umsatzsteuerlicher Neuregelungen, die festgeschrieben haben, wie zukünftig Rechnungen auszusehen haben (wir berichteten im Newsletter Februar 2004, siehe hier). Zum 30.06.2004 lief nun die Übergangsfrist aus. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, sollten Sie keine unvollständigen Rechnungen mehr akzeptieren. Andernfalls ist der Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen gefährdet.